Detaillierte Informationen zu den bevorstehenden Abstimmungen und Wahlen sehen Sie hier. Die Ergebnisse der vergangenen Abstimmungen und Wahlen können Sie hier einsehen.
Urnenöffnungszeiten
Jeweils am Hauptabstimmungstag (Sonntag) sind die Abstimmungs-Urnen zwischen 09.00 Uhr und 10.00 Uhr im Gemeindehaus geöffnet.
Abstimmungstermine
Sämtliche eidgenössische Abstimmungsdaten können Sie hier einsehen.
Der Kanton Aargau legt für die kantonalen Wahlen (Grossratswahlen / Regierungsratswahlen) zusätzliche Abstimmungsdaten fest.
Vorschriften für die Stimmabgabe
Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe kann per Post oder beim Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei der brieflichen Stimmabgabe muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzettel mindestens vier Tage vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft. Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.
Bei der brieflichen Stimmabgabe ist zu beachten:
Persönliche Stimmabgabe
Die persönliche Stimmabgabe erfolgt zu den Urnenöffnungszeiten im Gemeindehaus. Es ist möglich, dass sich Ehegatten (ausschliesslich) sowie eingetragene Partnerschaften für die Stimmabgabe vertreten. In diesem Fall muss der Stimmrechtsausweis von dem Ehegatten, der sich vertreten lässt, unterzeichnet werden.