Hundekontrolle

Hundehalterinnen und -halter sind verpflichtet, alle Mutationen (Halter-, Wohnortswechsel, Neuanschaffung, Adressänderung, Tod des Hundes) innert 10 Tagen den Einwohnerdiensten persönlich oder per E-Mail (einwohnerdienste(at)fislisbach.ch) zu melden. Zeitgleich ist die Mutation selbstständig auf der Hundedatenbank AMICUS (bitte hier klicken) mit dem persönlichen Zugangscode einzutragen.

Ersthundehaltende haben sich durch die Einwohnerdienste im AMICUS registrieren zu lassen. Bitte nehmen Sie dazu persönlich oder per E-Mail mit uns Kontakt auf.

Benötigte Dokumente für die Hundeanmeldung:

  • Anmeldeformular (bitte hier klicken)
  • Heimtierausweis / Impfbüchlein
  • Halterberechtigung für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential - Kanton Aaargau (bitte hier klicken)


Hundetaxe
Für das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes ist jährlich eine Hundetaxe zu entrichten. Diese beträgt pro Jahr und pro Hund CHF 120 und wird jeweils im Mai erhoben. Mit der Taxe werden die Robby-Dog-Behälter bewirtschaftet (Ersatz / Unterhalt, Leerungen) und die Entsorgung des Hundekots finanziert.