Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz
Im Kanton Aargau ist das Familiengericht (KESB) für die Anordnung von Beistandschaften für Erwachsene und Minderjährige zuständig. Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen werden durch die Berufsbeistände der Gemeinde Fislisbach geführt. Urteils- und handlungsfähige Personen können einen Vorsorgeauftrag errichten und eine Patientenverfügung erstellen. Für Kinder von nicht verheirateten Eltern sind die Soziale Dienste beim Anfertigen von Unterhaltsverträgen behilflich.
Bereich Sozialhilfe und Prävention
Die Sozialen Dienste beraten Personen im Rahmen der immateriellen Hilfe in persönlichen, familiären und finanziellen Angelegenheiten. Die Mitarbeitenden sind zudem verantwortlich für die Entgegennahme und Prüfung der Gesuche um materielle Hilfe. Das Alimentenwesen und die Elternschaftsbeihilfe sind weitere Aufgaben, welche von den Sozialen Diensten bearbeitet werden.
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Bereich Kinderbetreuung
Eltern, die ihre Kinder in einer Kindertagesstätte (KiTA) oder über eine Tagespflegefamilie betreuen lassen, können eine Kostenrückerstattung durch die Gemeinde Fislisbach geltend machen, sofern ein Anspruch besteht.
Alle notwendigen Informationen finden Sie im Online Schalter via Navigationsleiste 'Kinderbetreuung' bitte hier klicken.
Telefon | +41 (56) 483 01 61 |
sozialedienste(at)fislisbach.ch Für Formulare / Gesuche ist der Online-Schalter zu benutzen. |
Name | Position |
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Priska Schreiber | Leiterin Soziale Dienste |
Katarina Barnjak | Sozialarbeiterin (Teilzeit) |
Jeannine Imhof | Sozialarbeiterin (Teilzeit) |
Angela Peter | Sozialarbeiterin (Teilzeit) (ab 06.01.2025) |
Urs Spillmann | Sozialarbeiter (Teilzeit) |
Carmen Strässler | Sozialarbeiterin (Teilzeit) |
Daniela Giuoco | Sachbearbeiterin (Teilzeit) |
Simone Krattiger | Sachbearbeiterin (Teilzeit) |
Jasmin Graf | Kauffrau in Ausbildung |